bF 17
Begleitetes Fahren mit 17
Was ist das „begleitete Fahren„?
„Begleitetes Fahren“ heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen-in den Verkehr begleiten.
Ein erfahrener Begleiter sitzt daneben-kann die gemachten Erfahrungen an den Fahranfänger weitergeben. Durch diesen Wissenstransfer ist es möglich, dem Fahranfänger schon sehr früh ein hohes Maß an Sicherheit zu vermitteln.
Einige Studien belegen, die Unfälle gingen zurück, die deutlich geringeren Unfallzahlen sprechen für sich.
Wer kann am „Begleitenden Fahren“ teilnehmen?
Führerscheinbewerber der Klasse B und BE,
- die mindestens 16,5 Jahre alt sind,
- deren Erziehungsberechtigte zustimmen.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister bei Antragstellung
Weitere Infos unter: www.begleitetes-fahren.de
Erforderliche Unterlagen
Fahrerlaubnisantrag (Formular kann hier herunter geladen werden)
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Formular kann hier herunter geladen werden)
Zustimmung der Begleitperson/en (Formular kann hier herunter geladen werden)