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Klasse A1

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Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

symmetrisch angeordneten Rädern
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse AM
Hinweise: –

Die Probezeit beginnt zu laufen…!

Theoretische Ausbildung

10 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
16 Theoriestunden bei Ersterwerb

Praktische Ausbildung

12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrt
3 Beleuchtungsfahrt

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach individuellem Bedarf und Fähigkeiten.

Das sollten Sie wissen:

Wer seinen Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben hat, darf auch Kleinkrafträder der Klasse A1 fahren.

Wer vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt war (also vor dem 01.04.1965 geboren ist), darf OHNE Prüfbescheinigung eine Mofa fahren.