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Klasse T

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Der Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen

Ab 16 Jahren

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 60 km/h mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.                                             Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:

    • · bbH max. 40 km/h bei Fahrern unter 18 Jahren
    • · auch mit Anhänger
    • eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Theoretische Ausbildung

12 Theoriestunden bei Ersterwerb
6 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins

6 Zusatzstoffstunden zur Vertiefung

Praktische Ausbildung

Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.

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