Der Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen
Ab 16 Jahren
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 60 km/h mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
Theoretische Ausbildung
12 Theoriestunden bei Ersterwerb
6 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
6 Zusatzstoffstunden zur Vertiefung
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.