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Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Begrenzung auf 50 ccm und maximal 45 km/h.
Mindestalter 16.

Dieser Führerschein ist bei Erwerb der Klasse B eingeschlossen OHNE zusätzliche Prüfung.

Die Probezeit läuft noch nicht!

Auch ein Bf 17 Führerscheinbewerber darf mit 17 den Roller schon alleine fahren, da das Mindestalter für Klasse AM bei 16 Jahren liegt.