Klasse B-PKW-Führerschein
PKW-Führerschein ab 18 Jahren
(ab 17 Jahren als begleitestes Fahren)
Theoretische Ausbildung
14 Theoriestunden bei Ersterwerb
8 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
Praktische Ausbildung
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Der B96 ist eine Erweiterung zum bekannten B-Führerschein. Er ermöglicht das Fahren von Gespannen bis zu 4,25 t zulässiger Gesamtmasse. Inhaber des neuen B96 – Führerscheins können damit rund 90 Prozent aller Wohnwagengespanne fahren!
Er kann schneller und günstiger erworben werden als die Klasse BE.
Zuggesamtmasse bis 3,5t B über 3,5t bis 4,25t = B96 über 4,25t = BE
Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.