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Klasse B / B96 / B196

Klasse B-PKW-Führerschein

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PKW-Führerschein ab 18 Jahren
(ab 17 Jahren als begleitestes Fahren)

Theoretische Ausbildung

14 Theoriestunden bei Ersterwerb
8 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins

Praktische Ausbildung

12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten

Der B96 ist eine Erweiterung zum bekannten B-Führerschein. Er ermöglicht das Fahren von Gespannen bis zu 4,25 t zulässiger Gesamtmasse. Inhaber des neuen B96 – Führerscheins können damit rund 90 Prozent aller Wohnwagengespanne fahren!
Er kann schneller und günstiger erworben werden als die Klasse BE.

Zuggesamtmasse bis 3,5t B über 3,5t bis 4,25t = B96    über 4,25t = BE

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.