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Klasse L

1000px-Zusatzzeichen_1049-10Traktoren und Zugmaschinen

Ab 16 Jahren direkter Erwerb. Keine Befristung der Besitzdauer.

Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke,bbH max. 40km/h. mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und 
andere Flurförderzeuge:
    • · bbH max. 25 km/h
    • · auch mit Anhänger

Theoretische Ausbildung

12 Theoriestunden bei Ersterwerb
6 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins

2 Zusatzstoffstunden zur Vertiefung

Praktische Ausbildung

Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.