Traktoren und Zugmaschinen
Ab 16 Jahren direkter Erwerb. Keine Befristung der Besitzdauer.
Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke,bbH max. 40km/h. mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- · bbH max. 25 km/h
- · auch mit Anhänger
Theoretische Ausbildung
12 Theoriestunden bei Ersterwerb
6 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
2 Zusatzstoffstunden zur Vertiefung
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach individuellem Bedarf und den persönlichen Fähigkeiten.